Deck- / Besamungsschein

Haben Sie sich entschlossen, Ihre Stute zu decken, so benötigen Sie einen Deckschein für Hengste die im Natursprung angeboten werden, oder einen Besamungsschein für die künstliche Besamung.

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Abfohlmeldung

Auf der Abfohlmeldung (Rückseite des Deck-/Besamungsscheines) werden die Geburt des Fohlens und alle notwendigen Informationen über das Fohlen eingetragen.

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Abstammungsüberprüfung

In Kärnten ist die Abstammungsüberprüfung für alle Warmblutfohlen verpflichtend vorgeschrieben.

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Fohlenkennzeichnung

Fohlenkennzeichnung

Brand oder Chip?
Im Sinne der Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung 2009 (TKZVO 2009), sind alle ab dem 1. Juli 2009 geborenen Equiden innerhalb eines Jahres ab der Geburt zu identifizieren. Der Landes-Pferdezuchtverband Kärnten ist, lt. Bescheid vom BMG (Bundesministerium für Gesundheit), berechtigt Pferdepässe auszustellen.

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WARMBLUTZUCHTVEREIN
KÄRNTEN

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Tel.: +43 (0) 664 1041350
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