Haben Sie sich entschlossen, Ihre Stute zu decken, so benötigen Sie einen Deckschein für Hengste die im Natursprung angeboten werden, oder einen Besamungsschein für die künstliche Besamung.
Bitte beachten Sie:
Der Stutenbeitrag in der Höhe von € 30,-- wird für eingetragene Stuten bei Ausstellung eines Deck- bzw. Besamungsscheines verrechnet
Die Besamungstaxe für eingetragene und nicht eingetragene Stuten in der Höhe von € 30,-- wird vom Warmblutzuchtverein Kärnten bei Ausstellung eines Besamungsscheines eingehoben
Der Decktaxenzuschlag für eingetragene und nicht eingetragene Stuten bei einer Belegung im Natursprung in der Höhe von € 32,-- muss vom Hengsthalter eingehoben werden.
Sollte eine Stute belegt und im Jahr der Belegung nicht eingetragen werden, so wird der erhöhte Decktaxenzuschlag nach dem Eintragungstermin vom Landes - Pferdezuchtverband Kärnten vorgeschrieben.
Sollte ein Stutenbesitzer einen Wechselsprung (von Besamung auf Natursprung und umgekehrt) vornehmen, erhält er bereits bezahlte Gebühren (Besamungstaxe bzw. Decktaxenzuschlag) nicht zurückerstattet.