Deck- / Besamungsschein

Haben Sie sich entschlossen, Ihre Stute zu decken, so benötigen Sie einen Deckschein für Hengste die im Natursprung angeboten werden, oder einen Besamungsschein für die künstliche Besamung.


Bitte beachten Sie:

Der Stutenbeitrag in der Höhe von € 30,-- wird für eingetragene Stuten bei Ausstellung eines Deck- bzw. Besamungsscheines verrechnet
Die Besamungstaxe für eingetragene und nicht eingetragene Stuten in der Höhe von € 30,-- wird vom Warmblutzuchtverein Kärnten bei Ausstellung eines Besamungsscheines eingehoben
Der Decktaxenzuschlag für eingetragene und nicht eingetragene Stuten bei einer Belegung im Natursprung in der Höhe von € 32,-- muss vom Hengsthalter eingehoben werden.
Sollte eine Stute belegt und im Jahr der Belegung nicht eingetragen werden, so wird der erhöhte Decktaxenzuschlag nach dem Eintragungstermin vom Landes - Pferdezuchtverband Kärnten vorgeschrieben.
Sollte ein Stutenbesitzer einen Wechselsprung (von Besamung auf Natursprung und umgekehrt) vornehmen, erhält er bereits bezahlte Gebühren (Besamungstaxe bzw. Decktaxenzuschlag) nicht zurückerstattet.

Anforderung Deck- bzw. Besamungsschein

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WARMBLUTZUCHTVEREIN
KÄRNTEN

Obmann: Wolfram A. Wolf, MBA
Tel.: +43 (0) 664 1041350
Email:
obmann@pferdezucht-
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