Abfohlmeldung

Auf der Abfohlmeldung (Rückseite des Deck-/Besamungsscheines) werden die Geburt des Fohlens und alle notwendigen Informationen über das Fohlen eingetragen.

Der Abfohlschein ist die Grundlage für die Ausstellung des Pferdepasses. Wenn Ihre Stute ein lebendes Fohlen zur Welt bringt, muss die Geburt innerhalb von 4 Wochen, spätestens jedoch bis zum Anmeldeschluss der jährlichen Fohlenschau gemeldet werden. Auch wenn aus einer Bedeckung kein Fohlen gefallen ist, muss dies gemeldet werden. Tragen Sie in diesem Falle in dem dafür vorgesehenen Feld auf der Abfohlmeldung den entsprechenden Grund ein, warum kein Fohlen geboren wurde

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