Brand oder Chip?
Im Sinne der Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung 2009 (TKZVO 2009), sind alle ab dem 1. Juli 2009 geborenen Equiden innerhalb eines Jahres ab der Geburt zu identifizieren. Der Landes-Pferdezuchtverband Kärnten ist, lt. Bescheid vom BMG (Bundesministerium für Gesundheit), berechtigt Pferdepässe auszustellen.
Wie erfolgt die Kennzeichnung?
Zuchtpferde: Rassebrand + DNA-Typisierung (Haarprobe) + Pferdepass*
Alle anderen Pferde: Mikrochip + Pferdepass
*In Österreich hat man sich bezüglich Pferdekennzeichnung dafür entschieden, den Schenkelbrand – in Kombination mit Pferdepass und DNA-Typisierung – beizubehalten. Diese Möglichkeit der ,alternativen Kennzeichnung‘ (alternativ zur Transponder- bzw. Chip-Kennzeichnung) ist durch die EU-Verordnung ausdrücklich gegeben und wurde in Österreich im Mai 2010 durch Bescheid des Gesundheitsministeriums offiziell zugelassen. (Quelle PferdPlus)
Die Fohlenregistrierung (Fohlenkennzeichnung)
beinhaltet das Aufnehmen der Fohlendaten im "Grundbuch Hengste oder Grundbuch Stuten" ( Züchter, Besitzer, Eltern, Geburtsdatum, Geschlecht, Farbe, Abzeichen, Brandnummer, Genotyp)
Erstellen des Diagrammes (Aufzeichnung von Abzeichen und Haarwirbeln)
Brennen des Fohlens mit A-Brand und dreistelliger Registriernummer auf dem linken Hinterschenkel
Dazu müssen zum Brenntermin = Termin der Fohlenschau, folgende Unterlagen vorliegen:
Original - Abfohlschein (Rückseite des Deck- bzw. Besamungsscheines)
Samenversandschein (bei Fohlen aus KB)
Ergebnis der DNA-Typisierung (Abstammungsüberprüfung)
Erst wenn alle Unterlagen vollständig vorhanden sind, erhält das Fohlen seinen Brand und den Pferdepass inkl. Zuchtbescheinigung.