Staatsprämie

Voraussetzungen für die Vergabe der Staatsprämie .

Die Eintragung in das Prämienstutbuch erfolgt auf Antrag des Stutenbesitzers.

Besonders qualitätsvolle Hauptstutbuchstuten können mit dem Prädikat "Staatsprämienstute" ausgezeichnet werden, wenn sie bei einer Bundeszuchtstutenschau eine Gesamtbewertungsnote erhalten haben, die über dem Durchschnitt aller vorgestellten Stuten der gleichen Altersgruppe liegen, eine Eigenleistungsprüfung positiv abgelegt und mindestens ein Fohlen geboren haben.

Staatsprämienstute - StPrSt. (dressurbetonte Stuten)
o Bundeszuchtstutenschau, Gesamtbewertungsnote über dem Durchschnitt aller vorgestellten Stuten der gleichen Altersgruppe
o Positive Eigenleistungsprüfung
▪ Stationsprüfung
▪ Feldprüfung
▪ Turniersportprüfung 3 Siege Klasse L (Dressur, Springen, Fahren) oder 3 Platzierungen in höheren Klassen. 3 Siege in der Vielseitigkeit Klasse A oder 3 Platzierungen in höheren Klassen.
o Lebend geborenes Fohlen

Staatsprämienstute - StPrSt. (springbetonte Stuten)

o Bundeszuchtstutenschau, Gesamtbewertungsnote über dem Durchschnitt aller vorgestellten springbetonten Stuten oder – wenn getrennt gewertet – der gleichen Altersgruppe im Lot der springbetonten Stuten

o Positive Eigenleistungsprüfung ▪ Stationsprüfung ▪ Feldprüfung ▪ Turniersportprüfung 3 Siege Klasse L (Dressur, Springen, Fahren) oder 3 Platzierungen in höheren Klassen. 3 Siege in der Vielseitigkeit Klasse A oder 3 Platzierungen in höheren Klassen.

o Lebend geborenes Fohlen

Prädikatstitel Staatsprämie 

Antrag Prämienstute

Damit die Eintragung im Pferdepass und im Zuchtprogramm sowie die Verleihung der Prämientitel mittels Urkunde im Zuge der jährlichen Generalversammlung des Landes Pferdezuchtverbandes Kärnten erfolgen kann, muss der vorliegende Antrag bis zum 25. Februar im Verbandsbüro eingebracht werden. Zu spät eingebrachte Anträge werden erst im nächsten Jahr berücksichtigt.

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