Voraussetzungen für die Vergabe der Verbandsprämie für Warmblutstuten in Kärnten
Die Eintragung in das Prämienstutbuch erfolgt auf Antrag des Stutenbesitzers.
Verbandsprämienstute VPr.:
Stutbuchaufnahme mit Eintragung in das Hauptstutbuch des LPZV Kärnten im Alter von 3 oder 4 Jahren mit der Wertnote von mindestens 7,7 Punkten. Eine einmalige Nachbewertung ist möglich.
Positiv absolvierte Stutleistungsprüfung (Station oder Feld), oder
Eigenleistung lt. Bestimmungen des Leistungsstutbuch B (Turniersportprüfung)
3 Siege Klasse L (Dressur, Springen, Fahren) oder 3 Platzierungen in höheren Klassen; oder
3 Siege in der Vielseitigkeit Klasse A oder 3 Platzierungen in höheren Klassen.
ein lebend geborenes Fohlen
b) Verbandsprämienstute VPr. (springbetont):
Stutbuchaufnahme mit Eintragung in das Hauptstutbuch des LPZV Kärnten im Alter von 3 oder 4 Jahren mit der Wertnote von mindestens 7,3 Punkten. Eine einmalige Nachbewertung ist möglich.
Positiv absolvierte Stutleistungsprüfung mit einer Springbenotung von mind. 8,0 oder
Eigenleistung lt. Bestimmungen des Leistungsstutbuch B (Turniersportprüfung)
3 Siege Klasse L (Dressur, Springen, Fahren) oder 3 Platzierungen in höheren Klassen; oder
3 Siege in der Vielseitigkeit Klasse A oder 3 Platzierungen in höheren Klassen.
ein lebend geborenes Fohlen
Damit die Eintragung im Pferdepass und im Zuchtprogramm sowie die Verleihung der Prämientitel mittels Urkunde im Zuge der jährlichen Generalversammlung des Landes Pferdezuchtverbandes Kärnten erfolgen kann, muss der vorliegende Antrag bis zum 25. Februar im Verbandsbüro eingebracht werden. Zu spät eingebrachte Anträge werden erst im nächsten Jahr berücksichtigt.