Züchterinformation zum Thema Natursprung und Besamung

Im Laufe des Jahres tauchen immer wiederkehrende Fragestellungen bei den Züchtern auf. Daher haben wir uns entschlossen, verschiedene Themengebiete aufzuarbeiten und unseren Mitgliedern schriftlich zur Verfügung zu stellen. Viele immer wiederkehrende Fragen zum o.a. Thema haben wir versucht in diesem Beitrag zusammen zu fassen.

  • Grundvoraussetzung zum Erhalt der Zuchtdokumente ist die Mitgliedschaft bei einem Zuchtverein (Warmblutzuchtverein Kärnten K31 oder einem anderen anerkannten Zuchtverein in Kärnten). Gleichzeitig ist dies die Mitgliedschaft beim Landes-Pferdezuchtverband Kärnten (LPZV)
  • Ausländische Pferde müssen den Pferdepass und den Kaufvertrag (bei Besitzwechsel) dem LPZV eingeschrieben übermitteln, (Mo-Fr 08-12 Uhr nach Terminvereinbarung) persönlich abgeben, um in Österreich registriert zu werden.

ACHTUNG: Diese Erfassung hat nichts mit einer Turnierpferderegistrierung (OEPS) zu tun und ist auch ein Besitzwechsel beim OEPS keine diesbezügliche Meldung.

  • Sollte die Stute noch nie bei einer Stutbuchaufnahme eines anerkannten Zuchtverbandes der Rasse „Österreichisches Warmblut vorgestellt worden sein, ist es notwendig diese beim alljährlichen Warmblutfestival (WBF am 3. Augustwochenende) vorzustellen, um für die Fohlen österreichische Zuchtpapiere zu erhalten. Die Anmeldung dafür gibt es dann immer über ein entsprechendes Anmeldeformular. Zuerst aber dann Punkt 1.) und 2.) beachten.
  • Sind Sie im Besitz einer in Österreich eingetragenen Stute und wollen diese belegen, ist vor der Belegung ein
  • Besamungsschein (Beilage I) im Büro des LPZV zu bestellen.

 

Der Besamungsschein wird vom besamenden Tierarzt ausgefüllt.

Blatt 1 – geht ausgefüllt wieder retour an den LPZV

Blatt 2 – verbleibt beim Tierarzt

Blatt 3– verbleibt beim Besitzer (Rückseite ist die Abfohlmeldung) 

 

  • Deckschein (Beilage II) bei einem Natursprung im Büro des LPZV zu bestellen

(gilt nur für Mitglieder der Warmblutzuchtverein K31), welcher vom Hengsthalter ausgefüllt werden muss.

Blatt 1 – verbleibt beim Hengsthalter

Blatt 2 – verbleibt beim Besitzer

 

Bei beiden Scheinen ist jeweils Rückseite – wie oben schon erwähnt –die Abfohlmeldung, welche spätestens bei der Fohlenregistrierung dem LPZV übergeben werden muss.

 mittels Haarprobe auf Mutter und Vater durchzuführen.

 

Das Ergebnis der Abstammungskontrolle wird bei Verwendung dieses Formulars dem Besitzer und dem LPZV gleichzeitig mitgeteilt.

  • Mit dieser Anmeldung ist die Abfohlmeldung im Original dem LPZV einzusenden.

 

Spätestens am Tag der Fohlenregistrierung muss

  • die Abfohlmeldung im Original
  • die Abstammungskontrolle

dem LPZV vorgelegt werden. Fehlt nur ein Dokument, kann die Fohlenregistrierung nicht durchgeführt werden.

Die Anmeldung zu Fohlenschau im August muss zeitgerecht erfolgen.

 

  • Alle Reitpferde und Fohlen, welche in den Ergebnislisten am WBF bei der Endnote mit einem * gekennzeichnet sind, sind damit für das Bundeschampionat (BuCh) qualifiziert und es werden für Mitglieder beim LPZV Kärnten bei einem Start, die Kosten für das Nenn-/Startgeld und die Boxen vom LPZV übernommen. Selbstverständlich ist eine Teilnahme beim BuCh jedem Pferd freigestellt, jedoch ohne Kostenübernahme.

Evtl. vom WBZV, aber das muss vor Veröffentlichung geklärt werden

 

  • Falls ein Fohlen beim WBF – aus triftigen Gründen – (z.B. nachweisliche Erkrankung) nicht teilnehmen kann, besteht die Möglichkeit den Kennzeichnungstermin (OHNE Beurteilung) bei Herbstterminen des LPZV, bestenfalls aber binnen 12 Monate nach der Geburt, nachzuholen um noch einen Originalpferdepass erhalten zu können.

 

Für alle Fragen unserer Mitglieder steht die Geschäftsführerin von WBZV Kärnten Frau Susanne Messner unter +43 664 5036308 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne zur Verfügung.

 

 

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