Aktuelle Seite: Startseite Veranstaltungen Termine Aktuelle Infos Züchterinformation zum Thema Natursprung und Besamung
Im Laufe des Jahres tauchen immer wiederkehrende Fragestellungen bei den Züchtern auf. Daher haben wir uns entschlossen, verschiedene Themengebiete aufzuarbeiten und unseren Mitgliedern schriftlich zur Verfügung zu stellen. Viele immer wiederkehrende Fragen zum o.a. Thema haben wir versucht in diesem Beitrag zusammen zu fassen.
ACHTUNG: Diese Erfassung hat nichts mit einer Turnierpferderegistrierung (OEPS) zu tun und ist auch ein Besitzwechsel beim OEPS keine diesbezügliche Meldung.
Der Besamungsschein wird vom besamenden Tierarzt ausgefüllt.
Blatt 1 – geht ausgefüllt wieder retour an den LPZV
Blatt 2 – verbleibt beim Tierarzt
Blatt 3– verbleibt beim Besitzer (Rückseite ist die Abfohlmeldung)
(gilt nur für Mitglieder der Warmblutzuchtverein K31), welcher vom Hengsthalter ausgefüllt werden muss.
Blatt 1 – verbleibt beim Hengsthalter
Blatt 2 – verbleibt beim Besitzer
Bei beiden Scheinen ist jeweils Rückseite – wie oben schon erwähnt –die Abfohlmeldung, welche spätestens bei der Fohlenregistrierung dem LPZV übergeben werden muss.
mittels Haarprobe auf Mutter und Vater durchzuführen.
Das Ergebnis der Abstammungskontrolle wird bei Verwendung dieses Formulars dem Besitzer und dem LPZV gleichzeitig mitgeteilt.
Spätestens am Tag der Fohlenregistrierung muss
dem LPZV vorgelegt werden. Fehlt nur ein Dokument, kann die Fohlenregistrierung nicht durchgeführt werden.
Die Anmeldung zu Fohlenschau im August muss zeitgerecht erfolgen.
Evtl. vom WBZV, aber das muss vor Veröffentlichung geklärt werden
Für alle Fragen unserer Mitglieder steht die Geschäftsführerin von WBZV Kärnten Frau Susanne Messner unter +43 664 5036308 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne zur Verfügung.