Bewegungsdatenbank für Equiden: Neuerungen für pferdehaltende Betriebe im Überblick

Geschätzte Pferdezuchtvereine,

wir möchten Euch über eine wesentliche Neuerung für alle pferdehaltende Betriebe informieren!

Bitte diese Infos so gut es geht zu verbreiten und auch der älteren Generation damit zu helfen!

In anderen Nutztiersparten schon seit Jahren selbstverständlich und nun bald auch für Equidenhalter verpflichtend: ab 20.06.2022 können (ab 1.1.2023 müssen verpflichtend) sämtliche am Betrieb befindliche Equiden (eigene Pferde und Einstellpferde) an eine zentrale Bewegungsdatenbank gemeldet werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen landwirtschaftlichen Betrieb, einen gewerblichen Betrieb oder eine private Pferdehaltung handelt, jeder Pferdehalter (= Betriebsführer) ist zur Meldung der Equiden im VIS (Verbrauchergesundheitsinformationssystem) verpflichtet. Der pferdehaltende Betrieb wird über seine Betriebs- oder Tierhaltenummer (LFBIS oder VIS) und das Pferd über seine UELN (Pferdepass) identifiziert.  

 

Seit Juli 2021 ist die VO (EU) 2021/963 („Pferdepassverordnung neu“) in Kraft, mit deren Umsetzung das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betraut ist. Aus der Verordnung ergeben sich zukünftig folgende Verpflichtungen für Equidenhalter:

Meldung der Equiden, die für mehr als 30 Tage auf ihrem Betrieb gehalten werden (oder den Betrieb für diesen Zeitraum verlassen) an eine zentrale Datenbank (VIS)

Frist für die Meldung: 7 Tage

Ausnahmen:

Equiden, die während eines Zeitraums von höchstens 90 Tagen an Wettbewerben, Rennen, Tierschauen, Trainings oder Holzrückeinsätzen teilnehmen

männliche Zuchtequiden, die während der Zuchtsaison gehalten werden

weibliche Zuchtequiden, die während eines Zeitraums von höchstens 90 Tagen gehalten werden

 

 

Hardfacts Equidenmeldungen:

Alle Equidenhalter sind zur Meldung der Equiden auf ihrem Betrieb verpflichtet (Privatpersonen, landwirtschaftliche und nicht landwirtschaftliche Betrieb).

Es benötigen alle pferdehaltenden Betriebe eine LFBIS- Nummer oder VIS- Betriebsnummer. Formular für die neue VIS Betriebsnummer ist unter https://vis.statistik.at/vis/formulare/vis-registrierung/vis-registrierung-fuer-tierhalter zu finden.

Bereits registrierte Equidenhalter/ Betriebe mit LFBIS können ab sofort VIS Zugriffsdaten anfordern: https://vis.statistik.at/vis/formulare/vis-web-zugriffsdaten

Bereits bestehende VIS Zugangsdaten (wenn bereits für Meldungen in anderen Sparten – Bio, Bienen, etc. – vorhanden) können verwendet werden. Dann ist im VIS nur mehr die Anmeldung der Pferdehaltung (über die Hotline)/ Meldung der Equiden (über das Web-Formular) notwendig. Die Zugangsdaten werden postalisch übermittelt.

 

Auf der Webseite des VIS gibt es einen eigenen Bereich für Equidenmeldungenhttps://vis.statistik.at/vis/equiden/allgemeines.

Die FAQ´s sind dort ebenfalls abrufbar: https://vis.statistik.at/vis/equiden/haeufig-gestellte-fragen

Ein Benutzerhandbuch wird unter https://vis.statistik.at/vis/anleitungen/anleitungen-handbuecher zur Verfügung gestellt.

 3 Arten von Equidenmeldungen sind für den Pferdehalter möglich: Zugang, Abgang, Tod

 Fohlengeburten sind nicht im VIS, sondern nach wie vor an den Zuchtverband zu melden.

 

Die Equidenmeldungen selbst sind unter folgender Adresse und nur online (!) möglich: https://vis.statistik.at/vis/vis-web/wie-rufe-ich-das-vis-auf bzw. https://portal.statistik.at/force_login?SUBMIT_LANGUAGEde=de

 Die Identifizierung des Pferdes erfolgt dabei über die UELN. Diese sollte im VIS bereits vorhanden sein, da dieses auf die zentrale Equidendatenbank zugreift. Ist die UELN noch nicht registriert, bitte Kontakt mit einer pferdepassaustellenden Stelle (z.B. Zuchtverband, Sportverband, etc.) aufnehmen.

 Die Anmeldung der Pferdehaltung bei der BH ist zukünftig nicht mehr notwendig (wird durch die VIS – Meldungen ersetzt).

 Die VIS Hotline ist werktags (Mo-Fr) von 9.00 bis 12.00 erreichbar: +43 (1) 71128 – 8100 bzw. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Die Detailinformationen des Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) sowie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie bitte im Anhang.

 Artikel EQDB

Bewegungsdatenbank Schritt für Schritt

Freundliche Grüße

 Geschäftsführer

Thomas Striedner

 

 


Landwirtschaftskammer Kärnten

Referat 4 / Tierische Produktion und Bauen
Thomas Striedner
Beratung Pferdezucht und Pferdehaltung
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