Aktuelle Seite: Startseite Veranstaltungen Termine Aktuelle Infos AWÖ - Bundeschampionat 2021 - Baldiger NENNSCHLUSS
Wir übermitteln in der Anlage die Ausschreibung der Zuchtbewerbe des diesjährigen AWÖ Bundeschampionats vom 16.-19. September 2021. Die Ausschreibung des Reitpferdechampionats wurde bereits auf der OEPS-Homepage → Turniere Inland veröffentlicht. Wir dürfen Sie ersuchen, die folgenden Nennungen für die Bewerbe bis spätestens 30. August 2021 schriftlich mittels beiliegenden Excel-Formularen an das AWÖ-Büro Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! vorzunehmen (bitte Formulare vollständig ausfüllen!). Mit selbigem Formular sind die Boxen zu bestellen. Sollten sich die Pferde für einen später stattfindenden Finalbewerb qualifizieren, sind die Boxen automatisch für diese Zeit reserviert.
1. Nennungen für Zuchtbewerbe:
• Bundesjungstutenschau – 3-jährig
• Bundesjungstutenschau – 4-jährig •
Bundesjungstutenschau für springbetonte Stuten – 3-jährig
• Bundesjungstutenschau für springbetonte Stuten – 4-jährig
• NEU: Bundesjungstutenschau für Österr. Reitponys
• Fohlenchampionate – spring- und dressurbetont sowie Österr. Reitponys
• Reitpferdechampionat – 3-jährig • Reitpferdechampionat – 4-jährig
• Reitpferdechampionat – Österr. Reitponys
bis spätestens 30. August 2021 schriftlich mittels beiliegenden Excel-Formularen an das AWÖ-Büro Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! vorzunehmen (bitte Formulare vollständig ausfüllen!). Mit selbigem Formular sind die Boxen zu bestellen. Sollten sich die Pferde für einen später stattfindenden Finalbewerb qualifizieren, sind die Boxen automatisch für diese Zeit reserviert.
2. Verrechnung der Gebühren:
Lt. Beschluss der AWÖ-Vollversammlung vom 4. 12. 2002 werden die gesamten Kosten (Nenngeld, Startgeld, Boxengebühr) für die Zuchtbewerbe (Bundesstutenschau, Fohlenchampionate, Reitpferdeprüfungen) direkt den Verbänden verrechnet, sodass eine Einzelabrechnung mit den Züchtern vor Ort nicht mehr notwendig ist. Die Verbände können dann die Kosten den Züchtern individuell in Rechnung stellen. Mit der Abgabe am 31. August 2020 sind Nennungen verbindlich und werden auch an die Landespferdezuchtverbände verrechnet. Nach Abschluss der Veranstaltung erhält jeder Verband von der AWÖ eine entsprechende Vorschreibung. Die Gebühren betragen:
- Nenngeld pro Pferd € 35,-
- Startgeld pro gestarteten Bewerb € 20,-
- Boxenpauschale € 100,-