Neue Statuten in der Fassung vom 15. März 2021

Änderungen der Statuten in der Version vom 21. Feb. 2021

 Nach Mitgliederrückmeldungen wurden in den neuen Statuten nachfolgende Änderungen gegenüber der Version vom 21. Feb. 2021 durchgeführt.

  • §7 (8) wurde um den Satz „Diese Anträge müssen spätestens in der darauffolgenden Mitgliederversammlung behandelt werden.“ergänzt
  • §8 (6) Anträge des Vorstandes wurde wie folgt geändert;
  1. Wahl des Vereinsvorstandes und der Rechnungsprüfer auf die Dauer von 4 Jahren
  2. Notwendige Ergänzungswahl zu Pkt. 6. a. innerhalb der o.a. Dauer

 

  • §10 (3) wurde geändert in; Rechtsgeschäfte zwischen Vorstandmitgliedern und dem Verein bedürfen eines gültigen Beschluss des Vorstandes.

 Vielen Dank für die Rückmeldungen und die aktive Mitarbeit.

Neue Statuten in der Fassung vom 15.März 2021

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