Änderungen der Statuten in der Version vom 21. Feb. 2021
Nach Mitgliederrückmeldungen wurden in den neuen Statuten nachfolgende Änderungen gegenüber der Version vom 21. Feb. 2021 durchgeführt.
- §7 (8) wurde um den Satz „Diese Anträge müssen spätestens in der darauffolgenden Mitgliederversammlung behandelt werden.“ergänzt
- §8 (6) Anträge des Vorstandes wurde wie folgt geändert;
- Wahl des Vereinsvorstandes und der Rechnungsprüfer auf die Dauer von 4 Jahren
- Notwendige Ergänzungswahl zu Pkt. 6. a. innerhalb der o.a. Dauer
- §10 (3) wurde geändert in; Rechtsgeschäfte zwischen Vorstandmitgliedern und dem Verein bedürfen eines gültigen Beschluss des Vorstandes.
Vielen Dank für die Rückmeldungen und die aktive Mitarbeit.
Neue Statuten in der Fassung vom 15.März 2021