Der Pferdepass ist der "Personalausweis" des Pferdes und ersetzt seit 01.07.2000 den bis dahin gültigen Abstammungsnachweis. Es werden alle wichtigen Daten, die das Pferd betreffen, festgehalten.
Der Pferdepass gehört zum Pferd und muss unbedingt bei einem Besitzwechsel mitgegeben werden. Der Pferdepass ist ein Dokument, Änderungen dürfen nur von befugten Personen des zuständigen Zuchtverbandes vorgenommen werden!
Welches Pferd erhält welchen Pferdepass?
Nur Pferde / Fohlen mit vollständiger Abstammung erhalten einen Pferdepass mit Zuchtbescheinigung / Abstammungsnachweis. Für Pferde ohne Abstammung kann der Pferdepass allgemein (weißer Pferdepass) mittels Antragsformular beantragt werden. Antragsformulare gibt es im Büro des Landes - Pferdezuchtverbandes Kärnten.
Die Farben der Pferdepässe im Überblick
Warmblut - rosa
Haflinger - grün
Noriker - blau
Pintopferde - apricot
Pferdepass allgemein - weiß
(EU Richtlinie, Entscheidung 2000/68/EG vom 22.12.1999 zur Änderung der Entscheidung 93/623/EWG)
"Jedes Pferd, das seinen Stallbereich, Anlage, Bauernhof verlässt und an einen anderen Ort gebracht wird, unabhängig, ob es geritten, gefahren oder transportiert wird (auch innerhalb Österreichs) muss ab 01.07.2000 mit einem Pferdepass (Equidenpass) ausgestattet sein"
Das Diagramm
Im Diagramm werden zur eindeutigen Identifizierung weiße Abzeichen und Wirbel eingetragen. Fohlen werden bei ihrer Registrierung von einer befugten Person des Zuchtverbandes "gezeichnet", bei erwachsenen Pferden ist das Diagramm von einem Tierarzt/einer Tierärztin auszufüllen und mit Unterschrift und Stempel zu bestätigen.
Die Lebensnummer (UELN - Universal Equine Life Number)
Seit 2009 wird eine internationale Lebensnummer mit einem einzigartigen 15-stelligen Code, welcher dem UELN-Kodierungssystem (Universal Equine Life Number) entspricht, vergeben. Hierbei definieren die ersten 6 Stellen das Land und die Registrierstelle, während die restlichen 9 Stellen für die individuelle Identifizierung des Equiden dienen.
Code Österreich: 040
Code Kärnten: 005
Durchführung des Besitzwechsels im Pferdepass
Ein Besitzwechsel kann nur nach Vorlage eines Kaufvertrages und der unterschriebenen Deklaration zur Schlachtung oder nicht zur Schlachtung durchgeführt werden. Zuständig dafür ist der Landes - Pferdezuchtverband.
Eintragung von Ergebnissen im Pferdepass
Ergebnisse von Stutbuchaufnahmen, Reitpferdeprüfungen und Stutleistungsprüfungen werden bei Kärntner Zuchtveranstaltungen vor Ort eingetragen. Pässe für Warmblutfohlen werden nach der zentralen Fohlenschau und der Registrierung des Fohlens dem Fohlenbesitzer zugesandt.
Merkblatt Ausstellung Pferdepässe 2016 (c) Landwirtschaftskammer Niederösterreich, NÖ Tierärztekammer, Verband NÖ Pferdezüchter