Nutzen und Risiko
Der Sinn der Impfung besteht darin eine Viruserkrankung zu verhindern oder deren Verlauf und Stärke zu mildern. Während bakterielle Erkrankungen gut mit Antibiotika behandelbar sind, gibt es gegen Viren keine Medizin.
Hier kann nur die körpereigene Abwehr die Erreger bekämpfen. Bei einer Impfung wird das Virus dem Körper in einer abgeschwächten Form zugeführt, der Organismus produziert Abwehrkräfte und wird immun. WICHTIG ist es, nur einen GESUNDEN Organismus zu impfen, da durch eine Impfung das Immunsystem gefordert wird und dies Kraft kostet. Außerdem empfiehlt es sich, das Pferd ca. 14 Tage vor dem Impftermin zu entwurmen um einer Belastung des Immunsystems durch Parasiten vorzubeugen. Nur gesunde und nicht geschwächte Tiere können einen wirksamen Schutz aufbauen! Auch wenn bei 1 - 2 % der geimpften Pferde der Körper nicht ausreichend oder überschießend auf eine Impfung reagiert, so erspart die vorbeugende Schutzimpfung dem Pferd viel Leid und Schmerz! Außerdem stehen die Kosten einer Behandlung oder womöglich gar der Verlust des Pferdes in keinem Verhältnis zu den Impfkosten! Handeln Sie nicht fahrlässig, das regelmäßige Impfen ist ein wichtiger Beitrag zur Gesunderhaltung Ihres Pferdes!
Anmerkung zu den Impfintervallen
Diese sind von den Herstellern der Impfstoffe genau vorgegeben, in den folgenden Tabellen finden Sie allgemeine Angaben, die als Richtwerte zu verstehen sind. Bei Zuchtstuten sind die Impftermine als optimale Zeitpunkte bei intaktem Impfschutz zu sehen. Beraten Sie sich bitte mit Ihrem Tierarzt / Ihrer Tierärztin
Als Faustregel kann man sich folgendes merken: Grundimmunisierung immer 2x im Abstand von 4 - 6 Wochen Auffrischungsimpfungen: Grippe, EHV1+4 alle 6 Monate Tetanus 1. Auffrischung nach 1 Jahr, danach alle 2 Jahre Tollwut einmal pro Jahr Fohlen sollten je nach Infektionsdruck und mütterlicher Antikörperversorgung ab dem 4.Monat bis zum Alter von 6 Monaten die erste aktive Immunisierung erhalten. Um einen zufrieden stellenden Schutz gegen Pferdeinfluenza und Equine Herpesviren zu erreichen, sind stets alle Pferde eines Bestandes zu impfen. © www.deinetieraerztin.at
Die hier angegebenen Impfpläne ersetzen NICHT eine eingehende Beratung mit Ihrem Tierarzt / Ihrer Tierärztin!
Schutzimpfung gegen Pferdegrippe (Equine Influenza - Virus - Infektion)
Die Pferdegrippe ist eine hochansteckende Infektionskrankheit die das Allgemeinbefinden und die Leistungsfähigkeit des Pferdes stark reduziert. Die Gefahr liegt außerdem in der anschließenden Besiedelung der Lunge mit bakteriellen Keimen. Dies kann eine chronische Schädigung zur Folge haben. Es wird empfohlen ALLE Pferde eines Bestandes zu impfen und Impfstoffe zu verwenden in denen aktuelle Virenstämme enthalten sind. Für Turnierpferde ist die Influenza Impfung verpflichtend vorgeschrieben!
1. Impfung frühestens ab 4. Lebensmonat
2. Impfung 4 - 6 Wochen nach der Erstimpfung
3. Impfung 5 - 7 Monate nach der Zweitimpfung
Auffrischung alle 6 Monate
Zuchtstuten 4 - 6 Wochen vor Geburtstermin
Schutzimpfung gegen Tetanus (Wundstarrkrampf)
Bei Tetanus oder Wundstarrkrampf handelt es sich um eine meist tödlich verlaufende, äußerst schmerzhafte Infektion mit den im Boden vorkommenden Clostridum tetani. Es besteht ständige Infektionsgefahr für Pferde über kleinste Wunden (z.B. Weideverletzungen) Von allen Säugetieren reagieren Pferde am empfindlichsten auf diese Erreger - eine Tetanus Schutzimpfung ist daher IMMER anzuraten!
1. Impfung ab 3. Lebensmonat
2. Impfung 4 - 6 Wochen nach der Erstimpfung
3. Impfung nach einem Jahr
Auffrischung alle 2 Jahre
Zuchtstuten im 9. Trächtigkeitsmonat
Schutzimpfung gegen Equine Herpesviren (EHV 1 und EHV 4)
Hier sind zwei Virenstämme relevant. Zum einen das EHV 4 welches für schwere Atemwegserkrankungen (Rhinopneumonitis) verantwortlich ist. Zum anderen ist besonders für Züchter das EHV 1 - Virus von Bedeutung. Dieses verursacht in 99 % der Fälle den Virusabort, kann aber auch Symptome von Atemwegserkrankungen hervorrufen.
1. Impfung frühestens ab 4. Lebensmonat
2. Impfung 4 - 6 Wochen nach Erstimpfung
Auffrischung alle 4 - 6 Monate
Zuchtstute 3./4. und 7./8. Trächtigkeitsmonat
Kombinierte Schutzimpfung gegen Influenza & Herpes (empfohlen)
1. Impfung frühestens ab 4. Lebensmonat
2. Impfung 4 - 6 Wochen nach Erstimpfung
3. Impfung 2 bis 6 Monate nach 2. Impfung
Auffrischung alle 6 Monate
Zuchtstuten 3./4. und 7./8. Trächtigkeitsmonat
Schutzimpfung gegen Tollwut
Hier muss individuell entschieden werden, in gefährdeten Gebieten ist die Schutzimpfung in jedem Fall anzuraten. Die Tollwut wird durch die Lyssavirus - Infektion hervorgerufen. Die Übertragung erfolgt durch den Biss infizierter Fleischfresser oder auch durch infizierten Speichel im Gras.
1. Impfung frühestens ab 5. Lebensmonat
2. Impfung 4 - 6 Wochen nach Erstimpfung
Impfzyklus einmal jährlich
Zuchtstuten im 9. Trächtigkeitsmonat
Wird eine Impfung bei Fohlen unter 6 Monaten durchgeführt, sollte eine 2. Impfung mit 6 Monaten erfolgen