Neues aus dem Vorstand 2016

Folgende Beschlüsse wurden in den bisherigen Vorstands- und Zuchtausschusssitzungen des Warmblutzuchtvereines Kärnten gefasst: (Stand 13.12.2016)

Bei der Vorstands- und Zuchtausschusssitzung am 13. Dezember 2016 wurden Änderungen betreffend der Kriterien zur Entsendung von Reitpferden zum AWÖ - Bundeschampionat (Reitpferdechampionat) beschlossen:

Reitpferdeprüfung Kärnten:

  • Pferde die kein Ergebnis (keine Wertnote) aus einer Qualifikationsprüfung (Reitpferdeprüfung, Materialprüfung) vorweisen können, sind beim AWÖ - Reitpferdechampionat nicht startberechtigt.
  • Ausnahme: Stuten die an der AWÖ - Bundesjungstutenschau teilnehmen, sind beim Reitpferdechampionat startberechtigt, sofern sie 3- oder 4jährig ein positives Ergebnis aus einer Qualifikationsprüfung (Reitpferdeprüfung, Materialprüfung) in Österreich vorweisen können. (Änderung vom 13.12.2016)
  • Das 1. Drittel des Starterfeldes ist platziert und somit qualifiziert. Für diese in Kärnten gestarteten Pferde bezahlt der WBZV Kärnten die Einstellgebühren, Start- und Nenngeld werden vom LPZV Kärnten übernommen.

Für nicht platzierte Pferde gilt folgendes:

  • ein Start ist möglich, sofern die Qualität des Pferdes ausreichend für eine Championatsteilnahme erscheint. Die Entscheidung darüber obliegt dem Geschäftsführer des LPZV Kärnten, dem Obmann und der Geschäftsführung des WBZV Kärnten. Sämtliche Kosten für eine Entsendung gehen zu Lasten des Pferdebesitzers. Erreicht das Pferd das Bundeschampionatsfinale werden die Kosten vom WBZV Kärnten übernommen.

Voraussetzung für die Teilnahme am Bundeschampionat bei einem Start in anderen Bundesländern:

  • die erreichte Wertnote darf nicht schlechter sein als die schlechteste Wertnote eines in Kärnten platzierten Pferdes. Der Pferdebesitzer hat den LPZV Kärnten über das Ergebnis zu informieren. Sämtliche Kosten für eine Entsendung gehen zu Lasten des Pferdebesitzers. Erreicht das Pferd das BuCha - Finale werden die Kosten vom WBZV Kärnten übernommen.

Entsendung zur Bundesjungstutenschau 3- und 4jährig

  • 4jährige Stuten können ein zweites Mal an der Bundesjungstutenschau teilnehmen, sofern sie bereits 3jährig an der Bundesjungstutenschau teilgenommen haben

Landessiegerstute

Als Landessiegerstute wird jene Stute aus Kärntner Zucht ausgezeichnet, welche die Tageshöchstnote der Stutbuchaufnahme erreicht. (3- , 4 oder 5jährig). Die Landessiegerin erhält eine eigene Schärpe.

Beschlussfassung der Kriterien „ZüchterIn des Jahres“

Es wird ein Punktesystem beschlossen. Die Höhe der Punkte richtet sich nach dem Erfolg / den Erfolgen des Pferdes / der Pferde eines Züchters in einem Kalenderjahr.

Gekörter Hengst - 60 Punkte (Änderung vom 13.12.2016 von 50 auf 60 Punkte)
Bundeschampion - 50 Punkte
Vize - Bundeschampion - 40 Punkte
Platzierung beim AWÖ Bundeschampionat für Zuchtbewerbe - 25 Punkte (Änderung vom 13.12.2016 - Sportbewerbe beim AWÖ - Bundeschampionat zählen als Turnierpunkte)
Staatsprämienstute - 30 Punkte
Verbandsprämienstute - 20 Punkte
Sieger Stutleistungsprüfung - 25 Punkte
Sieger Hengstleistungsprüfung - 25 Punkte
Sieger Warmblut - Pferdefestival (alle Bewerbe) - 25 Punkte
Platzierung Warmblut - Pferdefestival - 10 Punkte
Landessiegerstute - 35 Punkte (Punktezahl Siegerin STBA + 10 Punkte)


Beschlussfassung der Kriterien "Sportpferd des Jahres"

Folgende Anforderungen zur Vergabe des Titels in einem Kalenderjahr müssen gegeben sein:

  • Dressur und Springen mindestens Platzierungen der Klasse M und höher
  • Vielseitigkeit mindestens Platzierungen der Klasse L und höher
  • Der Besitzer muss Mitglied im Warmblutzuchtverein Kärnten sein (Änderung vom 13.12.2016)

Sollte kein Pferd die Kriterien erfüllen, wird auf die Vergabe des Titels verzichtet.

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