Aktuelle Seite: Startseite
Sehr geehrte Mitglieder,
hier befinden sich die ZAS-Protokolle des Landes-Pferdezuchtverband Kärnten für die Warmblutzucht.
Für Fragen dazu stehen Ihnen die ZAS-Mitglieder Warmblut oder der LPZV Kärnten zur Verfügung.
Für diese Auszeichnung wird die übliche Liste (siehe Link) mit den zu vergebenden Punkten pro Erfolg herangezogen.Die Erfolge werden immer von 01.01. bis 31.12. jeden Jahres gewertet.
Züchter/in des Jahres wird die- / derjenige, welche / welcher die höchsten Gesamtpunkte erreicht und die letzten fünf Jahre diese Auszeichnung nicht erhalten hat. Sollte eine Züchterin oder ein Züchter mehrere Jahre hintereinander die meisten Gesamtpunkte erreichen wird automatisch die / der Nächstgereihte ausgezeichnet.
Diese Ermittlungen und Führung der Ergebnisliste wird weiterhin von Frau Mag. Wuggenig gemacht.
Das Sportpferd des Jahres wird mit den Leistungspunkte der ARGE Warmblut ermittelt, welche jährlich auf der Homepage veröffentlicht werden.
Ein Pferd kann nur einmal Sportpferd des Jahres werden. Sollte es zum wiederholten Mal ganz vorne gelistet sein, wird automatisch das nächstplatzierte Pferd herangezogen.
Gem. Beschluss vom 09. Nov. 2021 / 3. Zuchtausschusssitzung
Bei der 3. Zuchtausschussitzung am 09. Nov. 2021 wurde beschlossen, dass am Freitag vor dem WPF 2022 (also am 19.08.2022) nachmittags eine Feldprüfung ausgeschrieben werden soll.
Voraussetzung ist, dass mindestens 5 Pferde an dieser Feldprüfung teilnehmen.
Die Ausschreibung wird rechtzeitig erfolgen.
Das Formular beinhaltet die Kriterien für
- Verbandsprämienstute (dressur/springbetont)
- Staatsprämienstute (dressur/springbetont)
- Elitestute
und den Antrag, an den Landespferdezuchtverband Kärnten.
Fragen dazu bitte an ein ZAS-Mitglied oder direkt an den LPZV Kärnten.
Die Eintragung in das Prämienstutbuch erfolgt auf Antrag des Stutenbesitzers
Damit die Eintragung im Pferdepass und im Zuchtprogramm sowie die Verleihung der Prämientitel mittels Urkunde im Zuge der jährlichen Generalversammlung des Landes Pferdezuchtverbandes Kärnten erfolgen kann, muss der vorliegende Antrag bis zum 25. Februar im Verbandsbüro eingebracht werden. Zu spät eingebrachte Anträge werden erst im nächsten Jahr berücksichtig